AWO-Betreuungsverein Ludwigshafen / Vorderpfalz

Was ist gesetzliche Betreuung?

Menschen, die sich aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können, bekommen auf Antrag einen Betreuer zur Seite gestellt. Dieser kann die betreute Person in den Angelegenheiten vertreten, in denen sie das nicht mehr selbst kann.

Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung der zu betreuenden Person und kann für diese z.B. Anträge stellen, Verträge unterschreiben, Konten verwalten oder in ärztliche Maßnahmen einwilligen.

Betreuung bedeutet nicht Entmündigung – Entmündigung gibt es seit Einführung des Betreuungsrechts 1992 nicht mehr. Der Betreuer hat den Wünschen der betreuten Person zu entsprechen, solange das nicht ihrem Wohl widerspricht.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Broschüre Betreuungsrecht »»

Ehrenamt

Sie suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe?
Sie wollen Menschen helfen, die nicht mehr alleine zurechtkommen?
Sie sind aufgeschlossen und haben die Fähigkeit, sich in andere Menschen einzufühlen?

Dann übernehmen Sie eine ehrenamtliche Betreuung!
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Als ehrenamtliche Betreuerin / ehrenamtlicher Betreuer übernehmen Sie Aufgaben für eine Person, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Es geht hier nicht um Hilfe im Haushalt oder um pflegerische Tätigkeiten. Als Betreuerin/Betreuer handeln Sie als gesetzliche Vertretung der zu betreuenden Person. Sie können für ihre betreute Person bspw. einen Heimvertrag unterzeichnen, in eine ärztliche Maßnahme einwilligen oder eine Wohnung kündigen.
In Ihrer Tätigkeit sind sie immer dem Willen und dem Wohl der betreuten Person verpflichtet. Ein guter Kontakt ist Voraussetzung dafür, das verantwortungsvolle Amt der Betreuung zum Wohl des Betroffenen zu führen.

Wir lassen Sie bei Ihrer Tätigkeit nicht allein!
Der AWO-Betreuungsverein bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in allen Bereichen ihrer Tätigkeit als Betreuer. Sei es der Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, sei es eine Entscheidung über eine ärztliche Maßnahme – Sie können sich in allen Belangen an uns wenden. Rufen Sie uns an.

Bitte beachten Sie unser Fortbildungsangebot unter „Fortbildung und Veranstaltungen“

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